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Sind Poker Gewinne zu versteuern / Gewinne steuerpflichtig? Sind Poker Gewinne zu versteuern / Gewinne steuerpflichtig?
Sind Poker Gewinne zu versteuern / Gewinne steuerpflichtig?

Die Frage nach den Gewinnsteuern wird in der Poker Community ernsthaft diskutiert. Wie ist die tatsächliche Rechtslage in Deutschland? Müssen die Spieler wirklich einen Teil ihrer Erträge an das Finanzamt abführen? Ich bin in meiner Recherche der Frage nachgegangen und habe festgestellt, dass sich die Frage aus durchaus nachvollziehbaren Gründen schwer beantworten beziehungsweise von zweiten Seiten betrachten lässt.

Der Grundsatz – steuerfrei für alle Freizeitspieler

Grundsätzlich zählt Poker zu den Glücksspielen und ist steuerfrei. Auf diesen Fakt kann sich jeder Onlinespieler immer berufen. Natürlich könnte man an dieser Stelle argumentieren, dass Poker eher ein Geschicklichkeitsspiel sei. Doch ab welchem Moment überlagert der Glücks- den Geschicklichkeitsmoment oder umgekehrt? Diese Frage lässt sich praktisch nicht beantworten. Es gibt von mehreren deutschen Gerichten klare Urteile, dass Poker ebenso wie die Sportwetten zum Glücksspiel zählen. Der Spielablauf kann in beiden Fällen nicht entscheidend beeinflusst werden.

In der Praxis werden die Freizeitspieler niemals in den Verdruss kommen, sich mit dem Finanzamt auf Kriegsfuss zu stellen. Die Behörden reagieren in der Regel nur bei sehr hohen Summen. Problematisch ist, dass die Gewinnlisten zumindest bei den großen Offline Turnieren im Internet einsehbar sind. Wenn ein „überarbeiteter“ Finanzbeamter Zeit und Muse für eine Recherche hat, könnte dies eventuell fatale Folgen haben. Ein anderer Risikofaktor ist ihre Bank. Wenn stetig hohe Gewinnsummen auf ihrem Konto landen, könnte es sein, dass pflichtbewusst eine Meldung an das Finanzamt erfolgt. Doch es gibt Mechanismen, mit welchen Sie sich schützen können. Grundsätzlich gilt aber auch dann noch, dass Gewinne aus Glücksspielen steuerfrei sind. Sie müssen halt nur nachweisen, dass es sich tatsächlich um Spielerlöse handelt und Sie nicht in irgendwelche dubiöse Geldgeschäfte verwickelt sind.

Die Profispieler – Einkommen tatsächlich zu versteuern?

Die Zahl der Profispieler steigt stetig an. Es gibt mittlerweile zahlreiche Pokerfreunde, die ihren Lebensunterhalt tatsächlich an den Tischen verdienen. Für diese Gruppe der Community sieht die Sachlage weniger erfreulich aus. Eventuell könnte das Finanzamt tatsächlich zur Annahme kommen, dass es sich hierbei um ein festes gewerbliches Einkommen handelt, ähnlich dem eines Handwerkbetriebes. Normalerweise müsste der Pokerspieler dem Finanzamt nachweisen, dass er nicht in Gewinnabsicht gehandelt hat. Logischerweise ist dies so gut wie unmöglich, da kein Spieler antritt um zu verlieren. Aus meiner persönlichen Sicht gilt aber auch an dieser Stelle noch, dass die Profite steuerfrei sind.

Eine andere Sachlage ergibt sich natürlich in dem Moment, wenn die Pokerspieler von ihrem Poker-Anbieter mit einem Sponsorenvertrag ausgestattet werden. In diesem Fall handelt es sich um ein direktes Einkommen, welches als Werbeträger erzielt wird. Diese Gelder inklusive der erhaltenen Vergünstigungen sind natürlich in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Ein Beispiel: Der Onlineanbieter Full Tilt Poker stattet die besten Spieler jährlich mit einer Black Card und einem dazugehörigen Sponsorenvertrag aus, welcher einen 100%igen Cashback aller Einsätze garantiert. In diesem Fall zählen die Reingewinne tatsächlich als Einkommen, da diese fest, sicher und stetig sind. Der Faktor Glück wird aufgrund des Risikoausschlusses komplett außen vor gelassen.

Der Fall Eddy Scharf und das Skandalurteil

In besonderes Beispiel der Steuergeschichte in Deutschland ist sicherlich Fall Eddy Scharf. Der leidenschaftliche Pokerspieler arbeitet als Pilot, geht also einer geregelten Arbeit nach. In seiner Freizeit nahm Scharf an zahlreichen internationalen Turnieren teil, besuchte stationäre Casinos in Deutschland und gehört zum festen Onlinekundenstamm von PokerStars. Innerhalb weniger Jahre gewann Eddy Scharf mehrere hunderttausend Euro, für welche das Finanzamt Steuern einforderte. Der Pokerfan klagte gegen die Entscheidung. Das Finanzgericht Köln wies seinen Antrag im Jahre 2012 mit einer hanebüchenen Begründung ab. Zitat: „Der Kläger ist kein Durchschnittsspieler. Der Senat ist aufgrund der vorliegenden Akten und der mündlichen Verhandlung zu der Überzeugung gelangt, dass der Kläger über besondere Fähigkeiten verfügt, die ihn von einem Durchschnittsspieler abheben und ihm in besonderem Maße eine Einflussnahme auf den Ausgang der Pokerturniere gestatten. In der Person des Klägers ist der Erfolg beim Turnierpokerspiel überwiegend von seinem Geschick abhängig.“ An dieser Stelle fragt sich der neutrale Betrachter schon, auf welcher Grundlage ein Richter derartige sinnfreie Entscheidungen treffen kann. Eine tatsächliche Einschätzung des Sachverhaltes wäre nur dann möglich gewesen, wenn der „Mann in der schwarzen Robbe“ über Jahre mit Eddy Scharf an einem Pokertisch gesessen hätte.

Die Begründung im Detail wird noch kurioser:

  1. Das Pokerturnierspiel in den vom Kläger gespielten Varianten enthält immer auch Geschicklichkeitselemente. – Dies hat der Richter sehr wohl messerscharf erkannt, unlogisch bleibt wieso er daraus eine Steuerpflicht ableitet.
  2. Der Kläger bringt schon aufgrund seiner Ausbildung und seines Berufs die notwendigen Voraussetzungen für die erfolgreiche Anwendung von Geschicklichkeitsfaktoren beim Pokerspiel mit. – Folglich sollten Flugkapitäne auf das Pokern verzichten. Steuerfrei bleiben hingegen Pokerprofis mit abgebrochenem Studium.
  3. Der Kläger handelte auch mit Gewinnerzielungsabsicht – Auch an dieser Stelle beeindrucken die Kölner Finanzrichter. Eddy Scharf wäre vermutlich kaum nach Las Vegas gereist, um zu verlieren.
  4. Die Teilnahme des Klägers an Pokerturnieren überschreitet entgegen seiner Ansicht auch den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung. – Diese Aussage ist natürlich Ultranonsens. Für einen Hartz IV Empfänger beginnt das Vermögen bei 100 Euro für einen Unternehmen vielleicht bei mehreren Millionen Euro.

Im Abschlusssatz haben sich die Kölner Finanzrichter dann noch selbst „in den Himmel gehoben“. Zitat: „Das Gericht hat – soweit ersichtlich – erstmals entschieden, dass Gewinne von Turnierpokerspielern mit den Voraussetzungen und Fähigkeiten des Klägers einkommensteuerbar sind.“ Dass es richtigerweise „einkommenssteuerpflichtig“ heißt, sei den Richtern verziehen, wichtiger ist, dass tatsächlich jeder Sachverhalt eine gesonderte Einzelfallentscheidung nach sich zieht.

Paradox bleibt es trotzdem: Man stelle sich vor, dass Eddy Scharf im darauffolgenden Jahr 100.000 Euro beim Pokern verliert. Können diese Ausgaben bei einer Einkommensteuer geltend gemacht werden? Sicher nicht. Wer von Abzocke in höchstrichterlichem Namen spricht, liegt an dieser Stelle genau richtig.

Die Schwierigkeit der Berechnung – für Spieler und Finanzamt

Die Steuereintreiber haben natürlich ein entscheidendes Problem. Sie sehen in den Onlinelisten nur die Bruttogewinne. Die Buy-Ins oder die anderen Aufwendungen sind nicht ersichtlich. Wenn auf dieser Grundlage ein Steuerbescheid erstellt wird, muss er zwangsläufig falsch sein.

Für die Pokerspieler ist es an dieser Stelle jedoch ebenfalls recht schwierig, die geleisteten Zahlungen nachzuweisen, da für viele Buy-Ins einfach keine Quittungen zu bekommen sind.

Übrigens, Turnierlisten von stationären Veranstaltungen sind für die Finanzamtsjäger noch recht einfach zu bekommen. Bei den Cash-Games wird’s schon schwieriger. Konzentriert sich der Pokerfreund jedoch auf das Online-Gaming bei einem seriösen Internetanbieter, bleiben die Finanzbehörden mit sehr großer Sicherheit außen vor. Natürlich kann es einmal dazu kommen, dass ein unzufriedener Mitarbeiter eine „Steuer-CD“ fürs Finanzamt anfertigt, doch die Wahrscheinlichkeit ist sehr, sehr gering. Die „Steuerfreiheit“ ist somit ein entscheidender Vorteil der Onlinepokerplattformen.

Ist Pokern im Internet eigentlich legal?

Onlinepoker ist nach EU-Recht absolut legal. Die deutschen Behörden sehen dies bekanntlich etwas anders. Wer jetzt jedoch glaubt, daraus eine Steuerfreiheit ableiten zu können, wird leider enttäuscht. Theoretisch müssten selbst Einkommen aus Zuhälterei, Drogengeschäften oder anderen kriminellen Tätigkeiten versteuert werden.

So schützen Sie sich vor Eventualitäten

Ich empfehle Ihnen grundsätzlich und dies nicht nur aufgrund der Steuerproblematik über ihre Spielaktivitäten genau Buch zu führen. Auch einem seriösen Money Management ist damit sicherlich gedient. Schreiben Sie sich alle Buy-In Zahlungen und Rakes auf. Führen Sie möglichst eine genaue Ein- und Ausgabenliste. (Ihre Buchführung sollten Sie natürlich an einem sicheren Ort aufbewahren und erst dann den Finanzbehörden vorlegen, wenn es wirklich nützlich ist). Wichtig ist, dass Sie bei einem eventuellen Steuerbescheid möglichst viele Ausgaben präsentieren.

Günstig ist es des Weiteren die Gewinnauszahlungen nicht in großen Summen zu beantragen. Lassen Sie sich die Profite lieber in kleinen Schritten überweisen. Wechseln Sie dabei möglichst oft die Summe, so dass kein festes Einkommen daraus abgleitet werden kann. Empfehlenswert ist es, auf e-Geldbörsen zurückzugreifen. Sie können dort die Gelder beispielsweise auch länger deponieren und dann sukzessive Abheben. Bei einigen Finanzdienstleistern, wie Neteller, können Sie ihr Guthaben dann direkt am Bankautomaten in cash abheben.

Der Steuerbescheid – was nun?

Sollte Ihnen tatsächlich nun ein Steuerbescheid ins Haus flattern, reagieren Sie gelassen. Die Steuerpflicht kann nur auf einer Schätzung des Finanzamtes beruhen. Ich rate Ihnen, kontaktieren Sie in jedem Fall einen Fachanwalt für Steuerrecht. Unternehmen Sie keine Schritte alleine. Wichtig ist, dass entsprechende Widerspruchsfristen gewahrt werden. Versäumen Sie bestimmte Zeiten wird der Steuerbescheid rechtsgültig, unabhängig davon ob die ursprüngliche Berechnungsgrundlage den Tatsachen entsprochen hat oder nicht. Verzichten Sie auf eigene Stellungnahme gegenüber dem Finanzamt, investieren Sie lieber in einen guten Rechtsanwalt, der sich Ihrer Sache annimmt.

Fazit – Steuern sollten ersten im allerletzten Moment gezahlt werden

Auf keinen Fall sollten Sie eine Zahlung vornehmen, denn in diesem Fall würden Sie eine faktisch nicht vorhandene Steuerschuld eingestehen. Sammeln Sie Argumente, welche erkennen lassen, dass Sie kein professioneller Pokerspieler sind und gehen Sie gegen möglichst jeden Entscheid in Widerspruch. Das Fall von Eddy Scharf hat gezeigt, dass alle diesbezüglichen Steuerforderungen beim Finanzgericht landen und dort einzeln beurteilt werden. Nicht alle Richter sind derart weltfremd und inhuman wie die „Kölner Bande“. Sie haben vorm Gericht durchaus berechtigte Chancen den Prozess zu gewinnen.

Abschließend sei aber nochmals angemerkt, dass Pokergewinne unter die Glücksspielerträge fallen und damit grundsätzlich steuerfrei sind. Nur in absoluten Ausnahmefällen werden die Kartenfreunde mit den Finanzbehörden kollidieren.